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Disclaimer

Öffentliches Delisting-Erwerbsangebot der Südzucker AG an die Aktionäre der CropEnergies AG

Sie haben die Internetseite aufgerufen, die von der Südzucker AG (die „Bieterin“) zur Veröffentlichung von Unterlagen und Informationen im Zusammenhang mit dem öffentlichen Delisting-Erwerbsangebot zum Erwerb sämtlicher noch nicht unmittelbar von der Südzucker AG gehaltenen Aktien der CropEnergies AG (das „Delisting-Erwerbsangebot“) vorgesehen ist.

Die Annahmefrist für das Delisting-Erwerbsangebot ist mittlerweile ausgelaufen; das Delisting-Erwerbsangebot kann daher nicht mehr angenommen werden.

Besucher dieser Seite werden gebeten, die Kenntnisnahme der folgenden rechtlichen Hinweise unten auf der Seite zu bestätigen, um zu den Unterlagen und Informationen über das öffentliche Delisting‑Erwerbsangebot weitergeleitet zu werden.

WICHTIGE RECHTLICHE HINWEISE

Am 19. Dezember 2023 hat die Bieterin ihre Entscheidung veröffentlicht, den Aktionären der CropEnergies AG (die „CropEnergies“ bzw. die „CropEnergies‑Aktionäre“) anzubieten, im Rahmen eines öffentlichen Delisting-Erwerbsangebots sämtliche nicht von der Bieterin unmittelbar gehaltene Aktien der CropEnergies zu erwerben. Am 17. Januar 2024 hat die Bieterin die Angebotsunterlage für das Delisting-Erwerbsangebot (die „Angebotsunterlage“) nach Gestattung der Veröffentlichung durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) sowie weitere Informationen im Zusammenhang mit dem Delisting-Erwerbsangebot veröffentlicht. Die Frist für die Annahme des Delisting-Erwerbsangebots endete am 16. Februar 2024, 24:00 Uhr (Ortszeit Frankfurt am Main) / 18:00 Uhr (Ortszeit New York).

Auf den folgenden Seiten finden Sie die Bekanntmachung gemäß § 10 Abs. 1 des Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetzes („WpÜG“) in Verbindung mit § 39 des Börsengesetzes („BörsG“) betreffend die Entscheidung der Bieterin vom 19. Dezember 2023 zur Abgabe des Delisting-Erwerbsangebots sowie die Angebotsunterlage vom 17. Januar 2024, Pressemitteilungen und weitere Informationen im Zusammenhang mit dem Delisting-Erwerbsangebot. Sämtliche auf dieser Internetseite enthaltenen Informationen und über diese Internetseite abrufbaren Unterlagen dienen ausschließlich Informationszwecken und der Einhaltung der Bestimmungen des WpÜG, der Verordnung über den Inhalt der Angebotsunterlage, die Gegenleistung bei Übernahmeangeboten und Pflichtangeboten und die Befreiung von der Verpflichtung zur Veröffentlichung und zur Abgabe eines Angebots (WpÜG-Angebotsverordnung), des BörsG und sonstiger im Zusammenhang mit dem Delisting-Erwerbsangebot anwendbarer Rechtsvorschriften. Das Delisting-Erwerbsangebot bezog sich auf Aktien einer deutschen Aktiengesellschaft und unterliegt den gesetzlichen Vorschriften der Bundesrepublik Deutschland über die Durchführung eines solchen Angebots. Das Delisting-Erwerbsangebot war nicht Gegenstand eines Prüf- oder Registrierungsverfahrens einer Aufsichtsbehörde außerhalb der Bundesrepublik Deutschland und wurde von keiner solchen Aufsichtsbehörde genehmigt oder empfohlen.

CropEnergies-Aktionäre mit Wohnsitz, Sitz oder gewöhnlichem Aufenthalt in den Vereinigten Staaten von Amerika (die „Vereinigten Staaten“) werden darauf hingewiesen, dass das Delisting-Erwerbsangebot in Bezug auf Wertpapiere einer Gesellschaft abgegeben worden ist, die ein ausländischer Privatemittent (foreign private issuer) im Sinne des Securities Exchange Act der Vereinigten Staaten von 1934 in seiner aktuellen Fassung (der „U.S. Exchange Act“) ist und deren Aktien nicht gemäß Section 12 des U.S. Exchange Act registriert sind. Die Angebotsunterlage wurde bzw. wird weder bei der U.S. Securities and Exchange Commission eingereicht noch von ihr genehmigt.

Das Delisting-Erwerbsangebot erfolgte in den Vereinigten Staaten auf Grundlage der Tier II‑Ausnahme von bestimmten Anforderungen des U.S. Exchange Act sowie darunter erlassener Regelungen und Verordnungen. Diese Ausnahme ermöglicht es der Bieterin, bestimmte materielle und verfahrensrechtliche Vorschriften des U.S. Exchange Act für Erwerbsangebote zu erfüllen, indem die Bieterin die rechtlichen Regelungen bzw. die Praxis der Heimatrechtsordnung einhält, und befreit die Bieterin von der Einhaltung bestimmter anderer Regeln des U.S. Exchange Act. Daher unterliegt das Delisting-Erwerbsangebot grundsätzlich den Offenlegungs- und sonstigen Vorschriften und verfahrensrechtlichen Regelungen der Bundesrepublik Deutschland, die sich von denen in den Vereinigten Staaten unterscheiden, einschließlich in Bezug auf das Abwicklungsverfahren und den Zeitpunkt der Zahlung. Soweit das Delisting-Erwerbsangebot den U.S.-Wertpapiergesetzen unterliegt, finden diese Gesetze ausschließlich auf Inhaber von Aktien der CropEnergies in den Vereinigten Staaten Anwendung, so dass keiner anderen Person Ansprüche aus diesen Gesetzen zustehen.

Für CropEnergies-Aktionäre mit Wohnsitz, Sitz oder gewöhnlichem Aufenthalt außerhalb der Bundesrepublik Deutschland können sich Schwierigkeiten ergeben, Rechte und Ansprüche durchzusetzen, die einem anderen Recht unterliegen als dem Recht des Landes ihres Wohnsitzes, Sitzes oder gewöhnlichen Aufenthalts, da es sich sowohl bei der Bieterin als auch bei der CropEnergies um Gesellschaften nach deutschem Recht handelt und ihre jeweiligen Organmitglieder ihren Wohnsitz möglicherweise in einem anderen Land als dem Land des Wohnsitzes, Sitzes oder gewöhnlichen Aufenthalts des betreffenden CropEnergies-Aktionärs haben. CropEnergies-Aktionäre sind daher möglicherweise nicht in der Lage, in dem Land ihres Wohnsitzes, Sitzes oder gewöhnlichen Aufenthalts ein ausländisches Unternehmen oder dessen Organmitglieder zu verklagen. Des Weiteren könnten sich Schwierigkeiten ergeben, Entscheidungen eines Gerichts des Landes des Wohnsitzes, Sitzes oder gewöhnlichen Aufenthalts des jeweiligen CropEnergies-Aktionärs außerhalb des Wohnsitzes des Landes des Wohnsitzes, Sitzes oder gewöhnlichen Aufenthalts des jeweiligen CropEnergies-Aktionärs zu vollstrecken. Insbesondere haben die Organmitglieder ihren Wohnsitz außerhalb der Vereinigten Staaten und infolgedessen könnte es schwierig sein, die Organmitglieder oder die Bieterin in den Vereinigten Staaten zu verklagen oder ein Gerichtsurteil in den Vereinigten Staaten gegen sie zu vollstrecken.

Die Veröffentlichung, Versendung, Verteilung oder Verbreitung der Angebotsunterlage oder anderer mit dem Delisting-Erwerbsangebot im Zusammenhang stehender Unterlagen kann außerhalb der Bundesrepublik Deutschland, der Mitgliedstaaten der Europäischen Union und des Europäischen Wirtschaftsraums und der Vereinigten Staaten rechtlichen Beschränkungen unterliegen. Die Angebotsunterlage und sonstige mit dem Delisting-Erwerbsangebot im Zusammenhang stehende Unterlagen dürfen durch Dritte nicht in Länder versandt oder dort verbreitet, verteilt oder veröffentlicht werden, in denen dies rechtswidrig wäre. Die Bieterin hat die Versendung, Veröffentlichung, Verteilung oder Verbreitung der Angebotsunterlage oder anderer mit dem Delisting-Erwerbsangebot in Zusammenhang stehender Unterlagen durch Dritte außerhalb der Bundesrepublik Deutschland, der Mitgliedstaaten der Europäischen Union und des Europäischen Wirtschaftsraums und der Vereinigten Staaten nicht gestattet. Daher dürfen Depotbanken die Angebotsunterlage oder andere mit dem Delisting-Erwerbsangebot im Zusammenhang stehende Unterlagen außerhalb der Bundesrepublik Deutschland, der Mitgliedstaaten der Europäischen Union und des Europäischen Wirtschaftsraums und der Vereinigten Staaten nicht veröffentlichen, versenden, verteilen oder verbreiten, es sei denn, dies erfolgt in Übereinstimmung mit allen anwendbaren in- und ausländischen Rechtsvorschriften.

Die Annahmefrist für das Delisting-Erwerbsangebot ist mittlerweile ausgelaufen; das Delisting-Erwerbsangebot kann daher nicht mehr angenommen werden. Abgesehen von dem mittlerweile ausgelaufenen Delisting-Erwerbsangebot stellen die auf dieser Internetseite enthaltenen Informationen und über diese Internetseite abrufbaren Unterlagen weder eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots zum Verkauf von Aktien noch ein Angebot zum Kauf von Aktien der CropEnergies oder der Bieterin dar und beinhalten oder bezwecken weder die Abgabe einer Zusicherung noch die Eingehung einer sonstigen rechtlichen Verpflichtung durch die Bieterin.  Die Bestimmungen des Delisting-Erwerbsangebots können von den auf den folgenden Seiten beschriebenen allgemeinen Informationen abweichen.

Der Zugang zu dieser Internetseite und die Annahme des Delisting-Erwerbsangebots außerhalb der Bundesrepublik Deutschland, der Mitgliedstaaten der Europäischen Union und des Europäischen Wirtschaftsraums sowie der Vereinigten Staaten können bzw. konnten rechtlichen Beschränkungen unterliegen. CropEnergies-Aktionären außerhalb der Bundesrepublik Deutschland, der Mitgliedstaaten der Europäischen Union und des Europäischen Wirtschaftsraums oder der Vereinigten Staaten wird empfohlen, sich über die jeweils geltenden gesetzlichen Bestimmungen zu informieren und diese einzuhalten. Die Bieterin übernimmt keine Verantwortung dafür, ob der Zugriff auf diese Internetseite oder die Annahme des Angebots von außerhalb dieser Rechtsordnungen nach dem anwendbaren Recht zulässig ist bzw. war.

Soweit dies nach anwendbarem Recht zulässig ist und in Übereinstimmung mit deutscher Marktpraxis erfolgt, können die Bieterin, mit ihr verbundene Unternehmen oder für sie tätige Broker außerhalb des Delisting-Angebots unmittelbar oder mittelbar Aktien der CropEnergies erwerben bzw. entsprechende Vereinbarungen abschließen. Dies gilt in gleicher Weise für andere Wertpapiere, die ein Wandlungs- oder Umtauschrecht in bzw. ein Optionsrecht auf Aktien der CropEnergies gewähren. Diese Erwerbe können über die Börse zu Marktpreisen oder außerhalb der Börse zu ausgehandelten Konditionen erfolgen. Alle Informationen über diese Erwerbe werden auf dieser Internetseite veröffentlicht, soweit dies nach dem Recht der Bundesrepublik Deutschland oder einer anderen einschlägigen Rechtsordnung erforderlich ist.


Hiermit bestätige ich, dass ich die vorstehenden rechtlichen Hinweise gelesen habe.